Artenschutzgerechte Planung
Das Ziel der Anwendung „Artenschutzgerechte Planung“ ist Flora und Fauna in die Projektplanung von Gebäuden, Anlagen und Infrastrukturmaßnahmen integrativ einzubeziehen. Dadurch sollen die Arten während der Erstellungsphase möglichst geschont werden. Für die Nutzungsphase werden stabile Populationen angestrebt. Es wird ein grundsätzlicher Wandel von der reinen Identifikation und dem Schutz der Arten aus rechtlichen Gründen hin zu einer Integration der Arten in das Projekt angestrebt.
Im Sinne der artenschutzgerechten Planung ist es essenziell zu definieren, welche Arten durch das Projekt beeinträchtigt werden und wie diese zu schützen sind. Hier ist die Identifizierung der Zielarten, die Beschreibung der Standortbedingungen sowie die Entwicklung spezieller Schutzkonzepte erforderlich. Dabei unterstützt die Risikostrategie von ESGEVA.
Durch Kenntnisse über die Bedürfnisse der Zielarten können bei der Planung Schutzkonzepte integriert werden.
Die „Artenschutzgerechte Planung“ AGP ersetzt nicht die klassischen Naturschutzverfahren, sondern ist als Hilfsstellung für die Planer zu verstehen.
Die AGP kann als eine Planungsgrundlage für die „Ökologische Baubetreuung“ in der Ausführungsphase dienen.
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